Was ist eigentlich ...

... der Unterschied zwischen Konfitüre, Marmelade und Gelée?

Früchte werden mit Zucker eingekocht und so haltbar gemacht - das ist die Grundlage der süssen, fruchtigen Brotaufstriche. Wie welches Produkt nun genau genannt wird, ist regional unterschiedlich, und hat sich im Laufe der Zeit auch verändert.


Am einfachsten ist die Lage bei den Gelées: diese werden nicht aus den ganzen Früchten, sondern aus Fruchtsaft hergestellt, und enthalten deshalb keine Fruchtstücke.

Bei der Konfitüre ist alles etwas komplizierter:

In der Schweiz bezeichnet man ein Produkt immer dann als Konfitüre (oder Konfi, Gomfi, Gumfi etc.), wenn es im Gegensatz zum Gelée aus ganzen Früchten hergestellt wird. Je nach schonender Verarbeitung der Früchte und nach Kochzeit sind also mehr oder weniger gut erkennbare Fruchtstücke und allenfalls Beerenkerne enthalten. Typisch ist zum Beispiel die griessige Textur von Himbeer-Konfitüre. Der Begriff Marmelade kommt in der Schweiz so gut wie gar nicht vor.

Umgekehrt in Oesterreich: Hier wurde traditionellerweise alles als Marmelade bezeichnet, was in der Schweiz Konfitüre heisst. Das Wort Konfitüre kam früher im täglichen Leben nicht vor.

Unsere deutschen Nachbarn hingegen haben im traditionellen Sprachgebrauch zusätzlich aber zwischen Marmelade und Konfitüre unterschieden: Marmelade weist keine sichtbaren Fruchstücke auf, in der Konfitüre sind Fruchtstücke erkennbar.

Seit den frühen Achzigerjahren ist aber alles noch komplizierter: die Europäische Gemeinschaft hat 1979 versucht, die Bezeichnungen für fruchtige Brotaufstriche zu vereinheitlichen, und folgenden Sprachgebrauch verordnet:

  • Gelée wird aus Fruchtsaft hergestellt
  • Konfitüre wird hingegen aus ganzen Früchten, Fruchtpulpen oder Fruchtmark eingekocht
  • Marmelade dürfen nur noch Konfitüren heissen, die aus Zitrusfrüchten hergestellt sind

Uns Schweizer berührt die EU-Sprache am wenigsten, wir nennen weiterhin einfach alles Konfi oder Gelée. Am härtesten trifft der Amtsschimmel die Oesterreicher, die für ein traditionelles Produkt ein völlig neues Wort vorgesetzt bekommen. Bei den deutschen Konsumenten sorgen die vorgeschriebenen Bezeichnungen für milde Verwirrung.

Nach Protesten und Weigerungen der Bevölkerung wurden in Deutschland und Oesterreich offenbar einige Ausnahmeregelungen zugelassen, die es erlaubt, weiterhin die traditionellen lokalen Produktbezeichnungen weiter zu führen.

Damit es trotzdem nicht langweilig wird, unterscheidet das Lebensmittelrecht zudem zwischen "Konfitüre" und "Konfitüre extra" - letztere mit einem leicht höheren vorgeschriebenen Fruchtanteil und Beschränkungen, aus welchen Fruchtsorten sie hergestellt werden darf. In Schweizer Ladenregalen spielt diese Bezeichnung allerdings ebenfalls keine entscheidende Rolle.

Aus dem EU-Recht übernommen haben wir allerdings die Anforderung, dass Konfitüren einen Gesamtzuckergehalt von mindestens 50 % aufweisen müssen (mit Ausnahme von kalorienreduzierten Produkten). So ist die Haltbarmachung, um die es ja eigentlich beim Konfikochen geht, gewährleistet.

Wortherkunft:

  • Konfitüre stammt vom lateinischen "conficere" ab, welches "zusammenbringen" oder "anfertigen" bedeutet.
  • Die Marmelade leitet sich von "marmelo", dem portugiesischen Wort für "Quitte" ab. Das
  • Gelée kommt wieder aus dem Lateinischen von "gelare" (gefrieren), weil auch hier wie bei der Eisbildung eine Flüssigkeit fest wird.